Patienten & Besucher

Die Swiss Visio Augenzentren gewährleisten allen Patienten eine schnelle Behandlung und eine persönliche Betreuung in einem vertrauenswürdigen medizinischen Umfeld.

Unser Team hört Ihnen zu und verpflichtet sich, alles zu tun, um Ihre Erwartungen bestmöglich zu erfüllen.

Unsere Kernkompetenzen

Glaukoma
Retina
Katarakt
Refraktive Chirurgie
Forschung
Erkrankungen der Hornhaut

Versicherungen

Die meisten ophthalmologischen Operationen werden ambulant durchgeführt und erfordern keinen Spitalaufenthalt. Sie sind daher für Patienten zugänglich, die über die Grundkrankenversicherung (LAMAL) verfügen.
Unser Sekretariat steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen das genaue Vorgehen zu erläutern.
Selbstverständlich informieren wir Sie vor Beginn Ihrer Behandlung oder Ihres Spitalaufenthalts, falls Ihre Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernehmen sollte.

KVG-versicherte Patienten

  • Die Arztpraxen des Zentrums rechnen ambulante medizinische Behandlungen gemäss der nationalen Tarifstruktur "TarMed" ab.
  • Die Rechnungen der Arztpraxen werden von der Ärztekasse ausgestellt.
  • Chirurgische Eingriffe werden in einer der Partnerkliniken von Swiss Visio durchgeführt, je nachdem, welchen Arzt Sie haben und/oder wo Sie wohnen.
  • Die Rechnungen für chirurgische Eingriffe werden direkt von der Klinik ausgestellt.
  • Der Tarif für die ambulante Chirurgie ist der TarMed oder der SwissDRG für die stationäre Chirurgie.
  • Je nach Klasse des Krankenhausaufenthalts ist eine von unseren Einrichtungen anerkannte Zusatzversicherung erforderlich, um die Kosten des Spitalaufenthalts vollständig zu decken.

Innerhalb der Europäischen Union versicherte Patienten

Jede Konsultation oder jeder elektive Eingriff muss von Ihrer Sozialversicherung genehmigt werden (Formular S2), damit die Kosten übernommen werden.
Bei einem halbprivaten oder privaten Krankenhausaufenthalt deckt die Kostenübernahme durch Ihre Sozialversicherung jedoch nicht die gesamten Kosten. Für eine vollständige Deckung ist eine Zusatzversicherung erforderlich, die sich an der Kostenübernahme in der Schweiz beteiligen kann.

Patienten, die ausserhalb der Europäischen Union versichert sind oder keine Versicherung haben.

Ambulante Behandlung: Die Behandlung muss vom Patienten selbst bezahlt werden.
Stationäre Behandlung: Die Behandlung geht zu Lasten des Patienten, es sei denn, Ihre Versicherung garantiert Ihnen die volle Kostenübernahme. Je nach Behandlung wird im Vorfeld eine Anzahlung verlangt.
Unsere Zentren akzeptieren Visa- und Mastercard-Kreditkarten sowie Barzahlungen (nur Schweizer Franken oder Euro).